Kasse: Kostenübernahme, Kostenzuschuss
Psychotherapie- Kassenplatz:
Als Mitglied des Vereins für ambulante Psychotherapie (VAP) kann ich Ihnen sog. Kassenplätze anbieten, d.h. die Kosten trägt Ihre Krankenversicherung (vollständig: ÖGK; Bei BVAEB: 10% Selbstbehalt/ Gespräch), die Therapieeinheiten werden über den VAP mit Ihrer Krankenkasse verrechnet. Voraussetzung für einen dieser Plätze ist das Vorliegen einer sog. "krankheitswertigen Störung" (festgestellt im Erstgespräch und in weiteren Gesprächen bis zur Antragstellung) sowie eine gültige Krankenversicherung. Sie erhalten zunächst von der Krankenkasse 10 sogenannte Akontostunden. Sollten Sie bereits in Therapie gewesen sein und haben Stunden mit der Krankenkasse abgerechnet, muss im Einzelfall geklärt werden, wieviele Stunden noch von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden.
Möchten Sie voraussichtlich mehr als 10 Therapieeinheiten in Anspruch nehmen, so muss zwischen 1. und 2. Therapietermin eine ärztliche Untersuchung (Hausarzt/Facharzt für Psychiatrie) stattfinden und per Formular bestätigt werden. Sie erhalten das Formular im Erstgespräch von mir. Diese Arztbestätigung und der Antrag an Ihre Krankenkasse - auf üblicherweise 40 weitere Gesprächseinheiten à 50min - wird mit ihrer Unterschrift ca. in der 6.Sitzung von mir eingereicht und setzt eine bis dahin tragfähige Arbeitsbeziehung voraus.
Theoretisch bestehen auch folgende andere Möglichkeiten, aus Mangel an zeitlichen Ressourcen kann ich diese jedoch nur mit Vorbehalt anbieten:
Theoretisch: Psychotherapie - Kostenzuschuss: Sind keine Kassenplätze frei besteht theoretisch auch die Möglichkeit des Kostenzuschusses, d.h. Sie zahlen die Therapieeinheit selbst (€80,00) und reichen dann die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse ein. Theoretisch= Wenn kein Kassenplatz frei ist, ist meist auch zeitlich kein Termin frei. Die Kostenzuschüsse belaufen sich derzeit auf folgende Höhe (Angaben ohne Gewähr): ÖGK €33,70/Therapieeinheit, BVAEB €46,60/Therapieeinheit, SVS €45,00/ Therapieeinheit, KFA €37,00/Therapieeinheit. Möchten Sie für mehr als 10 Therapieeinheiten einen Kostenzuschuß erhalten, so muss zwischen 1. und 2. Therapietermin eine ärztliche Untersuchung stattfinden und im Formular bestätigt werden. Vor der 11. Sitzung ist ein ein Kassenantrag zu stellen.
Info Kostenerstattung: ÖGK Gesundheitskasse- Kostenzuschuss- WahlpsychotherapeutInnen
Info zu Kostenerstattung BVAEB
Info Kostenerattung: KFA-WahlärztInnen/WahltherapeutInnen
Info zu SVS - Kostenerstattung/Kostenzuschuss
Einzelne Termine Klinisch-psychologische, gesundheitspsychologische Beratung und Angehörigenberatung:
Die Kosten von €80,00/Sitzung sind selbst zu tragen, es gibt seit 1.1.2024 die Möglichkeit der Kostenrückerstattung durch die Gesundheitskasse, nach Einreichung der bezahlten Honorarnote.