Kasse: Kostenübernahme, Kostenzuschuss

Psychotherapie- Kassenplatz:

Als Mitglied des Vereins für ambulante Psychotherapie (VAP) kann ich Ihnen sog. Kassenplätze anbieten, d.h. die Kosten trägt Ihre Krankenversicherung (vollständig: ÖGK; Bei BVAEB: 10% Selbstbehalt/ Gespräch), die Therapieeinheiten werden über den VAP mit Ihrer Krankenkasse verrechnet. Voraussetzung für einen dieser Plätze ist das Vorliegen einer sog. "krankheitswertigen Störung" (festgestellt im Erstgespräch und in weiteren Gesprächen bis zur Antragstellung) sowie eine gültige Krankenversicherung. Sie erhalten jährlich von der Krankenkasse 10 sogenannte Akontostunden. Für den Wunsch nach mehr als 10 Gesprächsstunden ist ein Antrag bei der jeweilgen Kasse nötig, für den Antrag ist nur ihre Unterschrift nötig, der Antrag wird von mir eingereicht. Sollten Sie bereits in Therapie gewesen sein und haben Stunden mit der Krankenkasse abgerechnet, muss im Einzelfall geklärt werden, wieviele Stunden noch beantragt werden können.  

Für den Kassenantrag ist es nötig zwischen 1. und 2. Therapieeinheit eine ärztliche Bestätigung bei Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung einzuholen (Hausarzt/Facharzt für Psychiatrie). Ca. nach 6.Sitzungen sollte die Entscheidung fallen,ob Sie einen Kassenantrag wünschen und ich Sie weiter begleiten soll.

 

Einzelne Termine ohne Diagnose oder Beteiligung der Krankenkasse:

Ein Gesprächstermin umfasst 50-60min und kostet €90,00. Die Honorarnote kann bei der Kasse eingereicht werden.